Um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, fordert die DSGVO von allen Unternehmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die ein angemessenes Schutzniveau garantieren. Diese Maßnahmen müssen dokumentiert werden, um sie der Aufsichtsbehörde vorlegen zu können, wenn diese eine Kontrolle durchführt oder ein anderes Unternehmen, in dessen Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet werden, pflichtgemäß die Einhaltung eines entsprechenden Datenschutzniveaus überprüfen will. Besonderes Augenmerk legt die DSGVO auf Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und Verarbeitungssysteme.
Wir erstellen ein Konzept, welche Maßnahmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen der DSGVO an die Informationssicherheit ergriffen werden müssen und unterstützen Sie bei der Umsetzung durch Ihre IT-Abteilung oder Ihren IT-Dienstleister.
Gleichermaßen prüfen wir Ihre Unternehmens-Website betreffend aller datenschutzrelevanten Anforderungen um Bußgelder oder Abmahnungen zu vermeiden.