Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat dem Internet-Giganten Google eine Strafe auferlegt, da das Unternehmen nach Ansicht der Aufsichtsbehörde gegen das Transparenzprinzip verstößt und keine gültige Zustimmung für die Datenverarbeitung einholt. So seien die Informationen, die Google den Nutzern zur Verfügung stellt, nicht einfach auffindbar. Die Angaben zum Zwecke der Datenverarbeitung sind über mehrere Seiten verteilt, was nach Ansicht der Behörde „übermäßig“ ist.
Desweiteren erachtet die Aufsichtsbehörde, dass einige Informationen nicht klar und ausführlich genug sind und Nutzer somit nicht in der Lage sind, das Ausmaß der Datenverarbeitung durch Google voll zu verstehen.
Zudem sei die Einwilligungserklärung, die Google von den Nutzern einholt, ungültig, da sich daraus nicht ergibt, wie viele Dienste der Konzern anbietet.
Durch Voreinstellungen bei der Ausgabe personalisierter Anzeigen gebe der Nutzer keine unmissverständliche Zustimmung, wie es die Verordnung vorschreibe.
Quelle: Handelsblatt