Sind in einem Unternehmen mehr als neunzehn Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt und an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Das Unternehmen hat nun die Möglichkeit, einen qualifizierten Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten zu bestellen oder auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurückzugreifen.
Für viele kleine und mittelständische Unternehmen ist es schwierig, einen Mitarbeiter für diese zusätzliche Aufgabe abzustellen. Erstens benötigt dieser in den meisten Fällen zeit- und kostenaufwendige Schulungen und zweitens ist es oft schwierig neben der normalen Beschäftigung im Betrieb die benötigte Zeit für diese umfangreiche Tätigkeit herauszuschlagen. Denn ein Datenschutzbeauftragter hat weitreichende Aufgaben:
- Analyse und Überwachung aller datenschutzrelevanten Vorgänge im Unternehmen.
- Erstellung und Pflege eines umfänglichen Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (u.a. mit der korrekten Benennung der gesetzlichen Verarbeitungsgrundlagen und Löschfristen).
- Prüfung, mit welchen Subauftragsnehmern ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden muss.
- Anfertigung und Prüfung von Arbeitsverarbeitungsverträgen
- Dokumentation der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen.
- Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Datenschutzniveaus im Sinne der DSGVO.
- Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems.
- Schulung und Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
- Bearbeitung von Anfragen und Auskunftsverlangen bezüglich der Rechte der betroffenen Personen.
- Überwachung, Verfolgung und Auswertung von Datenschutzverletzungen.
- Anfertigung einer Datenschutzfolgeabschätzung.
- U.v.m.
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet Ihnen daher große Vorteile:
- Hohe Kompetenz durch hohe fachliche Qualifikation und Erfahrung.
- Genaue Kostenübersicht.
- Kein Verlust von Arbeitskraft durch die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten.
- Keine besonderen Regelungen beim Kündigungsschutz.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Die Kosten sind durchaus überschaubar!