Mit Wirksamkeit der DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes ergeben sich neue Vorschriften, die nahezu jedes Unternehmen betreffen. So treffen jeden Arbeitgeber weitreichende Dokumentationspflichten und auch die Sicherheit der Datenverarbeitungssysteme wird immer wichtiger um Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörde zu bestehen und hohe Bußgelder zu vermeiden.
Gerne helfen wir Ihnen mit folgenden Leistungen, den Datenschutz in Ihrem Unternehmen auf den neuesten Stand zu bringen, damit Sie beruhigt den neuen gesetzlichen Regelungen entgegensehen können:
Datenschutz-Beratung:
- Bestandsaufnahme datenschutzrechtlicher Vorgänge in Ihrem Betrieb
- Aufbau der Datenschutzorganisation
- Prüfung der Notwendigkeit eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Umsetzung von Mindestanforderungen
- Beratung bei der Formulierung von Erhebungsformularen und Einwilligungserklärungen
- Information der Geschäftsführung über datenschutzrelevante Vorgänge und Neuerungen
- Beratung bei der Einführung neuer Prozesse und Inbetriebnahme neuer datenschutzrelevanter Maschinen.