Google – wegen Verstoß gegen DSGVO 50 Millionen Euro Strafe gefordert

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat dem Internet-Giganten Google eine Strafe auferlegt, da das Unternehmen nach Ansicht der Aufsichtsbehörde gegen das Transparenzprinzip verstößt und keine gültige Zustimmung für die Datenverarbeitung einholt. So seien die Informationen, die Google den Nutzern zur Verfügung stellt, nicht einfach auffindbar. Die Angaben zum Zwecke der Datenverarbeitung…

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Bußgeld: 5000 € für fehlenden Auftragsverarbeitungsvertrag

Die Datenschutzbehörde von Hamburg hat einen Bußgeldbescheid über 5000 € zuzüglich 250 € Bearbeitungsgebühr an ein kleines Unternehmen versandt, da es mit einem beauftragten Dienstleister der Kundendaten verarbeitet keinen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen hat.  Die Behörde sieht einen Verstoß gegen Art 28 Abs. 3 DSGVO, nach dem bei jeder Verarbeitung von personenbezogenen…

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