Eine vom Bundeswahlleiter initiierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der unter Federführung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neben dem Bundeswahlleiter auch die Landeswahlleitungen – für Bayern das Landesamt für Statistik und das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) – mitgewirkt haben, hat einen Katalog von Maßnahmen zur Informationssicherheit für die Europawahl 2019 für Kommunen, Kreise und kreisfreie Städte erarbeitet und veröffentlicht.
Diese Regelungen betreffen den gesamten Prozess der Ermittlung und Zusammenstellung des vorläufigen Ergebnisses nach Auszählung der Stimmzettel im Wahlraum bis hin zum Bundeswahlleiter.
Diese Maßnahmen müssen von allen Kommunen durchgeführt werden.